What type of worker, employment situation, occupation or professional activity is this pathway actually designed for?
This route is designed for an IT professional who does not satisfy the formal qualification conditions of §18g(1) but has skills, knowledge and abilities comparable to a university or equivalent tertiary level, gained through at least three years of relevant professional experience within the preceding seven years. The German job must be in ISCO-08 group 133 or 25 and require those skills; Federal Employment Agency consent and the applicable salary threshold also apply.
See recorded sources
- Current AufenthG §18g(2), IT experience ISCO133/25 and comparable skills
(2) Einem Ausländer, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck der Ausübung einer der Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung in einem Beruf, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, abweichend von § 18 Absatz 2 Nummer 4 erteilt, wenn 1. die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt, 2. keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt und 3. der Ausländer über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, a) die auf einer in den letzten sieben Jahren erworbenen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem Beruf beruhen, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, b) deren Niveau mit einem Hochschulabschluss oder einem Abschluss eines mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms, das alle Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 5 erfüllt, vergleichbar ist, und c) die für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich sind.
